Medienmitteilung zum Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Steuerung der Zuwanderung :
RASA lehnt unilaterale Schutzklausel ab und fordert rasche Behandlung der RASA-Initiative
Die Gruppe Raus aus der Sackgasse RASA lehnt den vom Bundesrat vorgeschlagenen scheinbaren Plan B in aller Deutlichkeit ab. Eine unilaterale Schutzklausel widerspricht den Bilateralen Verträgen, und ihre Anwendung würde laut Bundesgericht die Kündigung dieser Verträge durch die Schweiz voraussetzen. Sie würde zudem jedes Jahr von neuem heftigen Streit um den Schwellwert auslösen, bei dem die Klausel zur Anwendung käme.
RASA unterstützt die Ausweitung des FZA auf Kroatien. Allerdings hat die EU bereits verlauten lassen, dass für eine Weiterführung von Horizon 2020 auch eine Klärung der Zukunft des FZA erforderlich ist. Umso mehr ist RASA irritiert darüber, dass der Bundesrat zu RASA noch nicht Stellung genommen hat. Die RASA-Initiative schafft klare Voraussetzungen und erlaubt es, die bilateralen Verträge ohne Wenn und Aber weiterzuführen.
RASA fordert den Bundesrat auf, dem Parlament in den nächsten Wochen eine Botschaft zu RASA zu unterbreiten. Im Unterschied zur unilateralen Schutzklauel stellt die RASA-Initiative einen ernsthaften Plan B dar für den Fall, dass die Schweiz mit der EU nicht auf eine einvernehmliche Umsetzung vom Art. 121a einigen kann. Das Parlament hat dann Gelegenheit, allenfalls einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, mit dem die bilateralen Verträge erhalten werden können, oder aber die RASA-Initiative zu unterstützen. Im Sinne der Wahrung der Volksrechte dürfen keine irreversiblen Schritte unternommen werden, ohne dass der Stimmbevölkerung eine Vorlage unterbreitet wird, aus der klar hervorgeht, ob die bilateralen Verträge weitergeführt werden sollen oder nicht.
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